Hinweisgebersystem der ENERVIE Service (ENERVIE Gruppe)
Das Hinweisgebersystem der ENERVIE Gruppe, zu der auch ENERVIE Service gehört, gibt Ihnen die Möglichkeit, uns über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Compliance Regeln zu informieren und somit zu deren Aufdeckung beizutragen.
Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Compliance-Regeln hat für die Unternehmen der ENERVIE Gruppe höchste Priorität. Sind uns Verstöße bekannt, können wir Gegenmaßnahmen einleiten und mögliche Schäden für Kundinnen und Kunden, Beschäftigte, Geschäftspartner, weitere Betroffene, die Umwelt und das Unternehmen abwenden.
Um von Verstößen im Unternehmen rechtzeitig zu erfahren und Hinweisen angemessen nachgehen zu können, haben wir einen Meldeweg eingerichtet. Über ihn können Mitarbeitende der Unternehmen der ENERVIE Gruppe und auch Externe uns Hinweise auf Verstöße gegen rechtliche Vorschriften sowie interne Richtlinien geben. Hierzu gehören unter anderem Hinweise auf Betrug und Diebstahl, Bestechung und Korruption, Geldwäsche und Terrorfinanzierung, Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen sowie Verstöße gegen sonstige Gesetze oder Richtlinien und interne Unternehmensrichtlinien.
Ebenso können Beschwerden wegen menschenrechtlicher oder umweltbezogener Risiken und wegen etwaiger Verletzungen der entsprechenden Sorgfaltspflichten gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf diesem Wege gemeldet werden.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht für Kundenanliegen in Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen der Unternehmen der ENERVIE Gruppe gedacht ist. Sollten Sie mit einer Leistung unzufrieden sein, stehen Ihnen die zuständigen Kundenservices zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis, dass das Hinweisgebersystem keine Kundenanliegen annehmen, bearbeiten und insbesondere nicht weiterleiten kann.
Informationen für Hinweisgeber
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Kontakt zum zuständigen Compliance-Team
Alle Mitarbeitenden der Unternehmen der ENERVIE Gruppe sowie externe Personen können uns Hinweise per E-Mail an compliance@enervie-gruppe.de übermitteln.
ENERVIE - Südwestfalen Energie und Wasser AG
Abteilung Recht/Revision/Compliance
Hinweisgeberstelle – vertraulich –
Platz der Impulse 1
58093 Hagen
Auf Wunsch kann über die o.g. E-Mail-Adresse oder postalisch auch ein persönliches Gespräch mit den zuständigen Ansprechpartnern aus dem Compliance-Team vereinbart werden.
Informationen zur Verfahrensordnung und zum Datenschutz finden Sie hier:
Download Verfahrensordnung
Download Datenschutzerklärung
Der Ablauf der Hinweisbearbeitung bei der ENERVIE Gruppe ist in der Verfahrensordnung Hinweisgebersystem geregelt. Beachten Sie auch unsere Informationen zum Datenschutz für Hinweisgeber .
Wichtig ist zudem: Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche sowie zivilrechtliche Konsequenzen haben.
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Vertraulichkeit und Hinweisgeberschutz
- Die ENERVIE Gruppe behandelt Hinweise grundsätzlich vertraulich und schützt die Identität von hinweisgebenden Personen.
- Die ENERVIE Gruppe duldet keinerlei Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die in gutem Glauben einen Hinweis abgeben. Dies gilt auch dann, wenn eine Untersuchung die erhobenen Vorwürfe nicht bestätigt.
- Wir ergreifen geeignete Maßnahmen, um mit allen erhaltenen Informationen sorgfältig umzugehen und die Interessen aller beteiligten Personen zu wahren. In bestimmten Fällen können Inhalte einer Meldung zu Untersuchungszwecken an die für die Bearbeitung von Compliance-Hinweisen zuständigen Stellen weitergegeben werden.
- Soweit eine Offenlegung erforderlich ist - wie beispielsweise zur Wahrung der Verteidigungsrechte des Betroffenen oder aufgrund rechtlicher Verpflichtungen -, wird der zu informierende Personenkreis so eng wie möglich gehalten. Solche rechtlichen Verpflichtungen können etwa Behördenanfragen oder datenschutzrechtliche Informationspflichten sein.
- Alle bereitgestellten Daten werden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen gemäß unserer Datenschutz-Grundsätze verarbeitet.
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Externe Meldestellen
Sie haben nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) alternativ die Möglichkeit, sich an externe Meldestellen zu wenden. Bedenken Sie jedoch dabei, dass Ihr Anliegen bei einer Meldung an uns zügiger und direkt bearbeitet werden kann.
Mehr Informationen zu den Möglichkeiten einer externen Meldung finden Sie beim Bundesamt für Justiz unter
BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)
Weitere externe Meldestellen finden sich auch bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) sowie beim Bundeskartellamt unter
BaFin - Hinweisgeberstelle
Bundeskartellamt - Hinweise auf Verstöße