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Neues Verpackungsgesetz gilt seit Anfang 2019

Was die gesetzlichen Neuerungen für Sie bedeuten

Seit dem 1. Januar 2019 hat das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) die bisherige Verpackungsverordnung in Deutschland abgelöst. Wir erklären Ihnen, wer betroffen ist, was sich ändert, welche Pflichten bestehen und warum es eingeführt wurde.

Für wen das VerpackungsG gilt

Das neue Gesetz gilt für alle, die mit Ware befüllte Verpackungen und Umverpackungen in Verkehr bringen, die beim Endverbraucher als Abfall anfallen. Auch Onlinehändler und Importeure sowie Händler von befüllten Einweggetränkeverpackungen sind betroffen. Es gilt das Prinzip der erweiteren Produktverantwortung.

Wir nennen Ihnen die wichtigsten Pflichten und Änderungen

Pflicht zur Registrierung
Hersteller müssen sich, wenn sie verpackte Ware erstmalig in den Verkehr bringen, bei der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ elektronisch registrieren. Auch Händler stehen in der Pflicht. Ist eine systembeteiligungspflichtige Verpackung nicht ordnungsgemäß registriert, ist ihnen der Vertrieb der Ware verboten. Ziel der Bundesregierung ist es, damit die Transparenz von Verpackungsabläufen zu erhöhen.

Beteiligungspflicht
Hersteller werden verpflichtet, sich an einem dualen System zu beteiligen. Sie müssen sich beispielsweise beim „Grünen Punkt“ lizensieren lassen. So soll die Verwertungs- und Recyclingquote gesteigert werden.

Marktkontrolle durch die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“
Die neu eingerichtete Stelle soll den Verpackungsmarkt überwachen. Verantwortlich sind die dualen Systeme. Außer der Registrierung müssen Hersteller hier mindestens folgende Daten melden:

  • Registriernummer
  • Materialart und Menge der Verpackung
  • Name und Zeitraum der Systembeteiligung

Pflichten der dualen Systeme

Die dualen Systeme - wie der „Grüne Punkt“ - müssen nach dem neuen Recht Meldungen gegenüber der Aufsichtsbehörde machen und ihre Leistungen über ein offenes Ausschreibungsverfahren vergeben.

Letztvertreiber von Getränkeverpackungen in der Verantwortung

Wer verpackte Getränke an den Endverbraucher weitergibt, ist sogenannter Letztvertreiber. Das sind in der Regel Supermärkte, aber auch Onlinehändler. Diese müssen zukünftig auf die Letztnutzung hinweisen. Ziel ist es, dass Verbraucher verstärkt ein Bewusstsein für ökologisch vorteilhafte Verpackungen entwickeln und ihre Kaufentscheidung danach ausrichten.

Fazit: Das neue Verpackungsgesetz soll Umwelt und Verbraucher schützen, bedeutet für Sie aber mehr Aufwand. Haben Sie noch Fragen zum neuen Verpackungsgesetz oder zum Abfallmanagement? Wir helfen Ihnen gern.